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Gert-Triller-Preis für Musikkultur – Auslobung 2017

Ziel der Auslobung 

Notenspur Leipzig e.V. und Musikpavillon, Fa. E. Wiedenmann e.K., loben gemeinsam einen Gert-Triller-Preis für Musikkultur aus. Die Auslober wollen damit die Erforschung und Entwicklung der Leipziger Musikkultur fördern und das Engagement von Gert Triller für die Leipziger Notenspur-Initiative würdigen. 

Der Widmungsträger des Preises 

Gert Triller, geb. 1934, ist im Oktober 2015 nach langer Krankheit 81-jährig verstorben. Er hat den gemeinnützigen Notenspur-Förderverein in seinem Testament als Teilerben eingesetzt, ohne dass der Verein davon wusste und ohne dass vor dem Tod ein direkter Kontakt zum Notenspur-Verein bestanden hätte. 

Gert Triller hat fast sein ganzes Leben beim Schwermaschinenkombinat TAKRAF gearbeitet, wo er die Transporte der Schwerlastkräne verantwortete und oft auch selbst als Kranfahrer tätig war. 

Viel lieber als in Konzertsälen war er im Grünen unterwegs. 

Gert Triller steht für die vielen Leipzigerinnen und Leipziger, die nie im Rampenlicht standen oder stehen und sich dennoch unbemerkt für ihre Stadt engagieren. In bester Leipziger Tradition bewirkt Gert Triller auch über seinen Tod hinaus Gutes für Leipzig. 

Inhalt der Bewerbungsbeiträge 

Die erstmalige Vergabe des Gert-Triller-Preises wird für Arbeiten zur Erforschung der „Musik im Grünen“ in Leipzig in der Zeit zwischen den Befreiungskriegen und dem 1. Weltkrieg ausgelobt. 

Im 19. Jahrhundert entstand eine aus verschiedenen Quellen wie Aufklärung, Naturphilosophie und Romantik gespeiste Bewegung, in der sich auch die Bewohner der Städte wieder als Teil der Natur verstanden und das Naturerleben für alle Bevölkerungsschichten erstrebenswert war. In den Dörfern, Auen und Parks rings um Leipzig entstanden Orte des Verweilens in der Natur, die gleichzeitig dem Kulturgenuss dienten. Kuchengärten, Ausflugslokale und Pavillons waren häufig Orte regelmäßiger Musikausübung. Diese Thematik ist bisher kaum systematisch erforscht worden, so dass viel musikwissenschaftliche und kulturgeschichtliche Erkundungsarbeit zu leisten ist. 

Der Zeitraum, auf den sich die Bewerbungsbeiträge beziehen, soll durch die großen gesellschaftlichen Umbrüche begrenzt sein, die durch Befreiungskriege und 1. Weltkrieg markiert sind. Der Bogen in diesem bisher vernachlässigten Themengebiet spannt sich von Kintschys Schweizerhaus im Rosental – dessen musikalische Veranstaltungen häufig von Lortzing, Schumann und Wagner besucht wurden – über die Parkkonzerte der Militärkapellen bis zur Einweihung des Musikpavillons 1912 im damaligen König-Albert-Park. 

Die eingereichten Arbeiten müssen sich nicht auf den gesamten benannten Zeitraum beziehen. 

Nachgegangen werden kann u.a. folgenden Fragestellungen: 

Welche Orte im Grünen mit welchem musikalischen Repertoire wurden von welchen Bevölkerungsschichten häufig aufgesucht? 
Welche Musiker spielten dort? 
Welche Verbindungen gab es zwischen diesen Orten? 
Welche Rolle spielte Kultur im Grünen bei der Stadtentwicklung und in der Stadtpolitik? 

Teilnahmeberechtigung und Einreichung 

Dem Anliegen des Erblassers gemäß soll die Auslobung einen breiten Kreis möglicher Interessenten ansprechen. Eingereicht werden können Einzelarbeiten, z.B. von Personen mit musikwissenschaftlichem oder kulturgeschichtlichem Fachwissen, und Gruppenarbeiten, z.B. von schulischen Arbeitsgemeinschaften oberer Klassenstufen oder Arbeitsgruppen der Seniorenakademie. 

Einzureichen sind die Bewerbungsarbeiten in digitaler Form auf Datenträger und zusätzlich als Printversion. Gliederung und Formatierung sind nicht vorgeschrieben. 

Die Bewerbungsbeiträge sind unter dem Stichwort „Gert-Triller-Preis für Musikkultur“ kostenfrei für die Auslober unter folgender Adresse einzureichen: 

Leipziger Notenspur Leipzig e.V. 
c/o Universität Leipzig 
Grimmaische Straße 12 

04109 Leipzig 

Einsendeschluss der Bewerbungsbeiträge: 31.03.2017 

Als Zeitpunkt der Einsendung gilt der Tagesstempel der Post oder des Kurierdienstes, welcher im Zweifelsfall unwiderlegbar durch die Einreicher nachgewiesen werden muss. 

Die Bewerbungsbeiträge werden nach Abschluss des Bewertungsverfahrens nicht zurückgesandt, sondern gehen in das Eigentum der Auslober über. 

Die vollständigen Unterlagen als Download hier: